Informationen für Ärzte

Informationen zur Heilmittelverordnung

Die Verordnung muss zwingend den Vorgaben des gesetzlichen Heilmittelkataloges entsprechen. Fehlerhaft ausgestellte Verordnungen werden von den Krankenkassen nicht vergütet. Aus diesem Grund erfolgt eine Prüfung dieser Verordnung durch unsere Mitarbeiter der Rezeption vor Behandlungsbeginn. Bei Formfehlern ist nicht nur ein Teil, sondern das gesamte Rezept ungültig. Insofern werden wir oder der Patient in diesem Fall nochmals mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Wir bitten Sie um Korrektur der Verordnung und die Bestätigung der Korrektur mit Stempel und Unterschrift.

Heilmittel ChecklisteFAQs

Wir bitten um Ihr Entgegenkommen

Leider sind wir zu wenig Therapeuten, um bei allen Patienten, die zu uns kommen möchten, innerhalb von 14 Tagen mit der Behandlung beginnen zu können. Daher kommen wir zur Zeit vermehrt mit der Bitte auf Sie zu, einen späteren Behandlungsbeginn auf dem Rezept einzutragen. Ein zeitnaher Therapiebeginn ist auch in unserem Sinne, aber zur Zeit nicht immer realisierbar.

Budgetfreie Verordnungen

Inzwischen gibt es etliche Diagnosen, bei denen Sie Heilmittelverordnungen ausstellen können, ohne Ihr Budget belasten zu müssen. Gerne schreiben wir Arztberichte für Sie, um Ihnen Unterlagen für etwaige Prüfungen zur Verfügung zu stellen.

Diagnoseliste Heilmittelbedarf

Genehmigungsverfahren Heilmittel

Praxisinformation langfristiger Heilmittelbedarf

Patienteninformation langfristiger Heilmittelbedarf

Verordnungs- und Heilmittelbedarf

Verordnung von Bewegungsbad

Die Verordnung von Behandlungen im Bewegungsbad wirft manchmal Fragen auf. Denn diese Behandlung ist im Heilmittelkatalog bei den Indikationsschlüsseln nicht aufgeführt. Da die Behandlung im Bewegungsbad bei den Krankenkassen als Krankengymnastik im Bewegungsbad abgerechnet wird, passt jeder Indikationsschlüssel, der auch für eine „normale“ Krankengymnastik passen würde.

Können wir Ihnen helfen?

Die Wiederherstellung oder Erhaltung der Gesundheit unserer gemeinsamen Patienten ist unser Ziel. Manchmal tauchen bei der Ausstellung eines Rezeptes Fragen auf. Unsere Mitarbeiter an der Rezeption helfen Ihnen gerne weiter.

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