FAQs

Die Diagnose durch den Arzt ist immer Ausgangspunkt unserer Behandlungen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind Therapeuten weisungsgebunden und dürfen daher im Auftrag der Krankenkassen nur nach ärztlicher Verordnung therapieren.

Diese Verordnung muss zwingend den Vorgaben des gesetzlichen Heilmittelkataloges entsprechen. Fehlerhaft ausgestellte Verordnungen werden von den Krankenkassen nicht vergütet, aus diesem Grund erfolgt eine Prüfung dieser Verordnung durch unsere Mitarbeiter der Rezeption vor Behandlungsbeginn. Bei Formfehlern ist nicht nur ein Teil, sondern das gesamte Rezept ungültig. Insofern müssen Sie in diesem Fall nochmals mit Ihrem Arzt Kontakt aufnehmen. In der Regel wird Ihr Arzt diesen Formfehler in Ihrer Verordnung berichtigen.

Ihr Rezept darf bei Beginn der Behandlung nicht älter als 28 Tage bzw. bei Fällen von dringendem Behandlungsbedarf 14 Tage sein und muss den Vorgaben des gesetzlichen Heilmittelkataloges entsprechen.

Dies ist eine zwingende Bestimmung der Krankenkassen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir ungültige Verordnungen (z.B. durch Fristablauf oder andere Formfehler) nicht annehmen dürfen. Bei einem Formfehler verliert das gesamte Rezept seine Gültigkeit. In Ihrem eigenen Interesse empfehlen wir, uns Ihre Verordnung vor Behandlungsbeginn zur Prüfung zukommen zu lassen. Sofern ein Formfehler oder eine Fristüberschreitung vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren und bitten, das Rezept ändern zu lassen.
Änderungen müssen mit der Arztunterschrift und dem Praxisstempel des Arztes sowie dem Änderungsdatum bestätigt werden.

Dann müssen wir noch zwei gesetzliche Verpflichtungen erfüllen:

  • Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwingt uns, von Ihnen die Zustimmung einzuholen, dass Ihre Daten erhoben und gespeichert werden dürfen, Dazu benötigen wir Ihre Zustimmung (Unterschrift) auf einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung.
  • Außerdem sind Sie durch Ihre Krankenkasse verpflichtet, Ihre Zuzahlungsgebühr (Rezeptgebühr), die als Eigenanteil erhoben wird, vor der ersten Behandlung zu entrichten.

Dieser Zuzahlungsbetrag richtet sich nach der Anzahl der Behandlungen und nach der Art des verordneten Heilmittels.

Er dient nicht der Bezahlung unserer Leistungen. Wir müssen diese Zuzahlungsgebühr vollständig an die Krankenkassen abführen.

Die Vorschriften verlangen außerdem, dass die Bezahlung der Gebühr vor der ersten Behandlung zu entrichten ist.

Sofern Sie von der Zuzahlungsgebühr befreit sind, benötigen wir zur Vorlage Ihren Befreiungsausweis und bitten Sie, diesen bei der ersten Behandlung mitzubringen.

Bitte planen Sie ein, bei der ersten Behandlung ca. 15 Minuten und bei den weiteren Behandlungen ca. 10 Minuten vor der eingetragenen Zeit bei uns zu sein. Unsere Mitarbeiterinnen am Empfang bemühen sich um schnelle Abläufe.
Pünktlichkeit ist sehr wichtig. Verspätungen würden leider zu Lasten Ihrer Behandlungszeit gehen, da auch der nächste Patient pünktlich seinen Termin wahrnehmen möchte.

Die Heilmittelrichtlinien sehen den jeweiligen Diagnosen entsprechend eine bestimmte Therapiefrequenz vor. In jedem Fall ist die vom Arzt verordnete Frequenz maßgeblich (Abstand zwischen den Therapieeinheiten). Wir müssen uns daran halten und dürfen die Behandlung aus Krankheits- oder Urlaubsgründen höchstens 14 Tage unterbrechen. Bei Unterbrechungen über einen längeren Zeitraum als 14 Tagen muss die Behandlungsserie abgebrochen werden, da das Rezept seine Gültigkeit verliert. Für eine Fortsetzung der Therapie ist eine neue Verordnung / Rezept erforderlich.

Damit Sie sich möglichst ungehindert bewegen können, benötigen Sie insbesondere für die Physiotherapie sportliche Kleidung, die Sie nicht in Ihrer Bewegung einschränkt. Für die Physiotherapie bitten wir Sie, aus hygienischen Gründen, ein sauberes Leintuch, Spannbetttuch oder Duschhandtuch mitzubringen

Falls vorhanden, bringen Sie bitte Unterlagen wie Röntgenbilder, MRT-Bilder, OP-, Arzt- oder Reha-Berichte zur ersten Behandlung mit.

Auf der Heilmittelverordnung (Rezept) wird von Ihrem behandelnden Arzt die Diagnose angegeben.

Unsere Behandlung setzt, je nach Diagnose, eine umfangreiche Anamnese und Befunderhebung durch den behandelnden Therapeuten voraus, die zu Beginn der Therapie unverzichtbar ist und auch im Laufe der Therapieserie erfolgt.

Anamnese:

Der Therapeut wird Sie zu Ihren Beschwerden nochmal im Detail befragen. Hierzu zählen insbesondere die Art, Dauer, Entstehung, Lokalisation und (sofern bekannt) die Ursache. Informieren Sie Ihren Therapeuten bitte im Interesse Ihres Behandlungserfolges so genau wie möglich, auch über Besonderheiten, wie andere bekannte Erkrankungen oder Medikationen.
Falls vorhanden, bringen Sie bitte Unterlagen wie Röntgenbilder, MRT-Bilder, OP-, Arzt- oder Reha-Berichte zur ersten Behandlung mit.

Befunderhebung in der Physiotherapie:

Grundlage der physiotherapeutischen Behandlung sind umfangreiche Kenntnisse in der Anatomie. Ein gutes Zusammenspiel von Muskeln, Bändern und Gelenken sind die Voraussetzung für eine optimale Statik Ihres Körpers. Im Laufe des Lebens kommt es jedoch zu Fehlfunktionen unterschiedlicher Ursache. Um Zusammenhänge, die zu einer Fehlfunktion geführt haben, zu erkennen, wird sich der Therapeut unter Umständen den gesamten Körper ansehen müssen (Sichtbefund), die Muskelspannung ertasten (Tastbefund) und durch einen Funktionsbefund die biomechanischen Zusammenhänge untersuchen. Dabei ist die Gelenkbeweglichkeit ebenso von Bedeutung, wie die Elastizität der Muskulatur (Dehnbefund) und die Muskelkraft (Muskelfunktions- bzw. Muskelkrafttest).

Dokumentation:

Wir sind laut Rahmenvertrag mit den Krankenkassen verpflichtet, den Befund, die Ziele und die Therapieergebnisse während der Behandlungszeit zu dokumentieren. Diese wird der Therapeut regelmäßig mit Ihnen abgleichen.

Physiotherapie, Manuelle Therapie, Massage: 20 Minuten
Doppelbehandlungen: 40 Minuten.

Sollte es einmal aus zwingenden Gründen nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, nehmen Sie bitte so früh wie möglich mit uns Kontakt auf, um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Bitte merken Sie sich Ihre Termine vor und richten Sie Ihre weitere Planung nach diesen vereinbarten Terminen. Sie können Ihre Termine bei uns bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei absagen. Kurzfristig abgesagte Termine von weniger als 24 Stunden versuchen wir weiter zu vergeben. Sollte uns dies aber nicht möglich sein, werden wir Ihnen den Ausfalltermin in Höhe des Kassensatzes privat in Rechnung stellen. Das gilt auch für nicht abgesagte Termine.

Ausgefallene Termine holen wir im Rahmen Ihrer Behandlungen selbstverständlich nach, denn die Verordnungen sind im Interesse des Patienten und dessen Therapieerfolg auch vollständig auszuführen. Es geht Ihnen also bei einem etwaigen Terminausfall keine Behandlung verloren.

Um Ihre Therapiezeit bestmöglich für Sie nutzen zu können, bemühen sich unsere Mitarbeiterinnen am Empfang um Ihre Terminvergaben, die Formalitäten, die Überprüfung der Rezepte nach den Vorgaben des gesetzlichen Heilmittelkataloges und die Abwicklung der Rezeptgebühr.

Diese Leistungen gehören laut Vertragsvereinbarung der gesetzlichen Krankenkassen in die therapeutische Behandlungszeit.

Als Service für Sie werden diese Aufgaben an unserer Rezeption erfüllt. Wir wären Ihnen jedoch dankbar, wenn Sie den Aufwand so gering wie möglich halten und möglichst keine Termine verschieben.

Unsere therapeutische Leistung muss am Tag der Leistungsabgabe bei jeder Behandlung mit Ihrer Unterschrift für die Krankenkassen quittiert werden. So kann die Verordnung am Ende der Behandlungsserie von uns bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden.

Nicht stattgefundene Behandlungen sind nicht zu unterzeichnen. Bitte planen Sie ein, ca. 10 Minuten vor dem Behandlungstermin bei uns zu sein.

Pünktlichkeit ist sehr wichtig. Verspätungen würden leider zu Lasten Ihrer Behandlungszeit gehen, da auch der nächste Patient pünktlich seinen Termin wahrnehmen möchte.